Coronavirus und Flugbetrieb – Update zum 07.06.2021
Liebe Vereinsmitglieder und Modellflieger!
Nutzung des Fluggeländes
Ab dem 07.06.2021 ist gem. der 13. BayIfSMV unser Fluggelände unter folgenden Bedingungen sportlich nutzbar:
Inzidenzwert unter 50:
Sport ist ohne Personenbegrenzung möglich, wenn kein Sport ausgeübt wird, gilt die FFP2-Maskenpflicht.
Es gelten immer die aktuellen Inzidenzwerte des Landkreises Roth, diese sind tagesaktuell abrufbar:
https://www.landratsamt-roth.de/news/corona-regeln-aenderung
https://www.landratsamt-roth.de/corona-zahlen?sub=corona-infos
Die Regelungen zu Maskenpflicht, Abstand und Kontaktpersonen sind zu beachten und die Anwesenheit auf dem Flugplatz ist zu dokumentieren.
Es wird auf die Einhaltung des Hygienekonzeptes vom 11.05.2021 hingewiesen.
Wir bitten alle Mitglieder, diese Maßnahmen zu beachten.
Holm- und Rippenbruch und bleibt bzw. werdet wieder gesund!