Wichtige Dokumente und Formulare

Neuregelungen

Kennzeichnungspflicht

wir bitten euch zu beachten, dass ab dem 01. Mai 2021 die UAS-Betreiberregistrierung und die neue Kennzeichnungspflicht für Flugmodelle ab 250 g gilt. 

Jedes Modell ist lesbar mit der e-ID des UAS-Betreibers zu kennzeichnen. Die e-ID hat folgenden Aufbau:

DEU87astrdge12kc DEU für Deutschland sowie 13 weitere Zeichen

Die Anbringung in Form eines entsprechenden QR-Codes ist auch möglich.

Das bisherige Kennzeichnungsschild ist dann nicht mehr verpflichtend.

Schulungsnachweis am Flugplatz


Besorgt euch einen Schulungsnachweis. Jeder braucht ihn.
Der Schulungsnachweis kann auf der Homepage des MFSD absolviert werden. Der Schulungsnachweis des DMFV wird bei uns auch anerkannt.